Frauenwahlrecht im Kunstmobil – ein Beitrag zum Internationalen Frauentag

Wahlrecht – kein selbstverständliches Recht! Jahrhunderte hat es gedauert, bis das allgemeine freie Wahlrecht für alle volljährigen Menschen möglich war.
Frauen dürfen in Deutschland erst seit 1919 wählen. Was uns heute normal erscheint musste von unseren Vorfahr*innen schwer erkämpft werden. Der 8. März als Internationaler Frauentag steht dafür.

Im Kunstmobil, im Garten des BSF e.V. Damaschkeweg 96, ist ab heute bis zum 19. März eine kleine Ausstellung zum Frauenwahlrecht zu sehen. Auch zur anstehenden Kommunalwahl gibt es Informationen.

Das Kunstmobil ist montags – bis freitags während der Öffnungszeiten des BSF geöffnet. Weitere Termine können gerne vereinbart werden, Telefon 06421 44122.
Bitte beim Besuch der Ausstellung die Abstands- und Hygieneregeln einhalten!

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